Elektrofachkraft SHK
Elektrische Anlagen (Heizungen, Solaranlagen, Öltankanlagen, usw.) dürfen vom Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, auch wenn sie die Meisterprüfung abgelegt haben, nicht in Betrieb genommen werden!
Auch Anlagenmechaniker/-innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind mit Bestehen der Gesellenprüfung nicht automatisch Elektrofachkraft! – Dazu brauchte man bis jetzt einen Elektriker.
Mit der Weiterbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ ist der SHK-Handwerker berechtigt, diese Tätigkeiten vorzunehmen!
Lehrgangsziele:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanalgen, Trink- und Abwasseranlagen sowie raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten wie z. B. an Brennern, Pumpen und deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Verbindung von Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbstständig arbeiten können.
In einer Prüfung soll nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer befähigt ist, den vorschriftsgemäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen. Der Schwerpunkt liegt in der Unfallverhütung und sicheres Arbeiten an SHK-Anlagen.
Inhalt und Umfang der Prüfungen sind Teil eines bundeseinheitlichen Weiterbildungskonzeptes des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima.
Themen:
Gefahrenlehre, Vorschriften, System-, Material- und Stoffkunde, Prüfungen
Zulassungsvoraussetzung:
- Meister in einem SHK-Handwerk
oder - Geselle in einem SHK-Handwerk oder einschlägigem Beruf und mindestens 2-jährige Praxis im SHK-Handwerk
(Bei der Gesellenprüfung zum Anlagenmechaniker/-in SHK ist der Nachweis für die 2-jährige Berufstätigkeit nicht notwendig!)
Weitere Informationen, sowie die nächsten Schulungstermine erhalten Sie über dieses Info-Blatt:
Termine 2024 bereits ausgebucht
Termine 2025 werden in Kürze veröffentlicht