Innung für Spengler-, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Schweinfurt – Main – Rhön

Nachschulung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

Wie Sie sicher wissen, gilt der Sachkundenachweis „Elektrofachkraft SHK“ zeitlich  nicht unbegrenzt, sondern erfordert eine Nachschulung – in der Regel alle drei Jahre.

Zulassungsvoraussetzung:
Geprüfte Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
Für die Anmeldung zur Nachschulung wird eine Kopie des Zertifikats/Nachweises benötigt.

Wir bieten diese Nachschulung (1 Tag) an!

Weitere Informationen sowie die nächsten Schulungstermine erhalten Sie über dieses Info-Blatt:

Termine 2024 bereits ausgebucht
Termine 2025 werden in Kürze veröffentlicht

!Anmeldeformular Elektrofachkraft Nachschulung Stand 1.2023 mit AGB